Fest- und Veranstaltungsservice Rausch

Feste feiern - bei uns sind Sie richtig
 

Geschäftsbedingungen:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind maßgebend für sämtliche Angebote und Auftragsannahmen sowie für alle Lieferungen durch die 
Firma Festservice & Gastrobedarf Marcel Rausch, Sitz: 65599 Dornburg-Wilsenroth

Vertrag

Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Kunde die Ware mündlich oder fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung. 
Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam.

Preise

Alle genannten Preise verstehen sich nach dem zuletzt angegebenen bzw. nach letzter
gültigen Preisliste. 
Erhöhungen oder Ermäßigungen sind jederzeit möglich. Die vereinbarten Preise verstehen
sich alle Nettopreise für Lieferungen ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 
Gewünschte Serviceleistungen wie Transport, Auf- und Abbau usw. werden gesondert berechnet.

Zahlung

Zahlungen haben innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. Bzw. Zahlungsbedingung wie auf der Rechnung angegeben. 
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Firma Festservice & Gastrobedarf Marcel Rausch berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe der selbst gezahlten banküblichenZinssätze zu verlangen. Darüber hinaus kann die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden, wenn nicht innerhalb einer Frist von einer Woche alle offen stehenden Verbindlichkeiten beglichen sind. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware bei der Firma Festservice & Gastrobedarf Marcel Rausch. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen.

Abholung/Lieferung

Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters/Käufers. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des jeweils gültigen Preises von Transporte und Fahrtkosten.

Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Zelte

Unsere Zelte sind mit weißen PVC Planen ausgestattet. Auf Wunsch können Fensterplanen eingezogen werden. Die Zelte sind grundsätzlich nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat deshalb Sorge zu tragen, dass das Zeltdach von Schnee und Eis frei bleibt ! Die Überlassung eines schneelasttauglichen Zeltes bedarf der besonderen Vereinbarung. Bei aufkommendem, starkem Wind ist die Zelthalle umgehend ringsherum zu verschließen. !

Stellt der Auftraggeber Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der Zelte zur Verfügung, erfordert dies trotzdem die Anwesendheit eines Richtmeisters unseres Betriebes.

Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung erfolgen kann. Hierzu gehört seine Anwesendheit oder eines Vertreters zum vereinbarten Lieferzeitpunkt. Ferner hat dieser die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Erschwernisse und zusätzliche Aufwendungen (z.B. Tragen über längere Strecken, Höhenausgleichungen, Wartezeiten…)werden gesondert in Rechnung gestellt.

Ober- oder unterirdisch verlaufende Kabel, Leitungen oder Rohre im Bereich des Zeltstellplatzes sind vor dem Zeltaufbau durch den Mieter zu entfernen, bzw. liegt es vor dem Zeltaufbau in der Pflicht des Mieters die genaue Lage vorhandener unterirdischer Hindernisse durch schriftliche Unterlagen genau zu belegen. Andersfalls kann bei einem etwaigem Schadensfall keine Haftung übernommen werden.

Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die durch die ordnungsgemäße Verankerung der Zelte im Boden entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei ordnungsgemäßer Befestigung eines Zeltes Erdnägel mit einer Länge von mindestens 80 cm verwendet werden. Sollte ein Aufbau mit Erdnägeln nicht möglich sein, muss der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen. Nach Landesrecht etwaige notwendige Prüfungen und Abnahmen durch das zuständige Bauaufsichtsamt hat der Auftraggeber vorzunehmen und in dem zur Verfügung gestellten Prüfbuch eintragen zu lassen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem ihm überlassenen Zelt unabhängig von einem Verschulden des Mieters entstehen. Wir weisen darauf hin, dass Risiken durch eine entsprechende Versicherung reduziert werden können. Hat der Auftraggeber durch eine etwaige verspätete Lieferung des Mietgegenstandes einen nachweisbaren Schaden, so muss der Auftragnehmer nur dann Ersatz leisten, wenn ihn an der Verzögerung ein Verschulden trifft. In Fällen höherer Gewalt sowie bei einem Verkehrsunfall ist ein Schadensersatz ausgeschlossen. In allen Fällen eines möglichen Schadensersatzes ist dieser auf den vereinbarten Mietpreis begrenzt,. Ein darüber hinausgehender Schaden ist ausgeschlossen.

Haftung

Der Kunde haftet für alle Schäden, die an der überlassenen Ware bis zur Rückgabe oder

deren Verlust entstehen. Für Auslieferungsverzögerungen wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet. Vermietetes Mobiliar (Festzeltgarnituren, Tische, Stühle etc. ) darf insbesondere nicht durch Reißbrettstifte, Tackernägel o.ä. beschädigt werden.

Klebebänder sind vor der Rückgabe durch den Kunden zu entfernen.
Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Berechnung der Reinigung pro Person/Stunde.

Rückgabe

Der Kunde hat die Ware am letzten Tag der Mietzeit während der üblichen Geschäftszeiten vollständig und unversehrt zurückzugeben. Sofern keine Lieferung bzw. Abholung vereinbart wurde.

Die ordnungsgemäße Rückgabe hat sich der Kunden bestätigen zu lassen. Glas, Porzellan und Besteck können im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ungereinigt zurückgegeben werden. Speise- und Getränkereste sind vor Rückgabe zu entfernen. Für Diebstahl oder Beschädigungen an den Mietgegenständen kommt der Mieter auf.

Dies gilt auch für unsachgemäßen Gebrauch bzw. Auf- und Abbau durch den Mieter. 
Die Ware ist in den vorgesehenen Transportbehältern zurückzugeben. 

Notwendige Reinigungen von Maschinen und Zelten werden nach Aufwand berechnet.

Stornierung eines Auftrages

Die Stornierung eines Auftrages muss bei Mobiliar, Maschinen und Zelten mindestens

4 Wochen vor Auftragserfüllung, bei sonstigem Equipment mindestens 2 Wochen vor Auftragserfüllung in schriftlicher Form eingegangen sein. Bei einer späteren Stornierung werden 50 % der Vermietpreise berechnet. Bei bereits gelieferter/kommissionierter Ware wird der Mietpreis und die erfolgten

Aufwendungen (Tranport/Auf- und Abbau etc.) dafür komplett berechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der 

Firma Festservice & Gastrobedarf 
Marcel Rausch

Neustr. 7 
65599 Dornburg- Wilsenroth.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich der
Gerichtsstand der Sitz der Firma Festservice & Gastrobedarf Marcel Rausch gültig. 
Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen 
Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.